Was ist Surcharging und wie erkläre ich es den Gästen?
Surcharging-Regelungen für Firmen- und Non-EWR-Kreditkarten
Kurzversion für Gäste
Kartengebühren bei Firmen- und internationalen Kreditkarten
Bei Firmenkreditkarten und außerhalb des EWR ausgestellten Kreditkarten fallen deutlich höhere Kosten für die Zahlungsabwicklung an.
Nach EU-Recht (PSD2) dürfen diese Kosten teilweise an die Karteninhaber:innen weitergegeben werden.
Diese Gebühr ist keine Einnahme des Restaurants, sondern wird 1:1 zur Deckung der tatsächlichen Kartenkosten verwendet.
Für Ihre Buchhaltung:
Sie erhalten eine Restaurantrechnung und einen Terminalbeleg. Beide zusammen entsprechen den deutschen steuerrechtlichen Anforderungen und sind vollständig anerkennungsfähig.
Aushang / Schild im Restaurant
Hinweis zu Kreditkartenzahlungen
Für Zahlungen mit Firmenkreditkarten und außerhalb des EWR ausgestellten Kreditkarten wird im Rahmen der EU-Payments Directive (PSD2) eine zusätzliche Gebühr (Surcharge) erhoben.
Diese Gebühr deckt ausschließlich höhere Kartenkosten ab und wird ohne Gewinn weitergegeben.
Für die Buchhaltung:
Rechnung + Terminalbeleg gelten zusammen als anerkannter Zahlungsnachweis.
Formelle B2B-Information (für Firmenkunden, Hotels, Corporate Clients)
Information zu Kreditkartengebühren für Firmen- und internationale Kreditkarten
Bei Kartenzahlungen entstehen grundsätzlich Gebühren, die das Restaurant trägt.
Für Firmenkreditkarten sowie für außerhalb des EWR ausgestellte Kreditkarten fallen jedoch deutlich höhere Kosten an als bei privaten EU-/EWR-Karten.
Gemäß der europäischen Zahlungsrichtlinie PSD2 ist es in diesen Fällen zulässig, einen Teil dieser erhöhten Gebühren transparent an die Karteninhaber:innen weiterzugeben.
Die Gebühr wird 1:1, ohne Aufschlag und ohne wirtschaftlichen Vorteil für das Restaurant, übermittelt.
Rechnungsstellung & Buchhaltung
Für die Abrechnung erhält der Kunde:
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Die Restaurantrechnung (Hauptleistung)
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Den Zahlungsbeleg des luca-Terminals (Nebenleistung „Zahlungsabwicklung“)
Diese Kombination erfüllt die deutschen steuerrechtlichen Anforderungen gemäß § 14 UStG und den GoBD.
Die Kreditkartengebühr gilt als separate Nebenleistung und ist durch den Terminalbeleg vollständig nachweisbar.
Wir empfehlen, beide Dokumente zusammen aufzubewahren, um eine eindeutige Zuordnung zu gewährleisten.
FAQ-Text für die Website
Warum fallen bei einigen Kreditkarten zusätzliche Gebühren an?
Bei jeder Kreditkartenzahlung entstehen Gebühren. Private EU-/EWR-Karten dürfen laut Gesetz nicht belastet werden.
Bei Firmenkreditkarten und außerhalb des EWR ausgestellten Kreditkarten sind diese Gebühren jedoch wesentlich höher. Deshalb erlaubt die EU-Payments Directive (PSD2), einen Teil dieser Kosten weiterzugeben.
Verdient das Restaurant an dieser Gebühr?
Nein. Die Gebühr wird komplett ohne Aufschlag weitergegeben und dient ausschließlich der Deckung der tatsächlichen Kartenkosten.
Gilt das für alle Karten?
Nein.
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Keine zusätzliche Gebühr: EU-/EWR-Privatkarten
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Gebühr möglich: Firmenkreditkarten und Non-EWR-Karten
Wie sieht der Beleg für die Buchhaltung aus?
Es gibt zwei Dokumente:
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Die Restaurantrechnung
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Den Zahlungsbeleg des Terminals
Diese Kombination erfüllt die steuerlichen Anforderungen in Deutschland (§ 14 UStG, GoBD) und wird vollständig anerkannt.
Wie werden diese Belege aufbewahrt?
Einfach beide zusammen ablegen – sie gehören zusammen und belegen eindeutig die Hauptleistung und die separate Nebenleistung „Zahlungsabwicklung“.