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Gebührenabrechnung und Steuern bei luca Pay

Bei Abweichungen zwischen der Summe einzelner Tagesübersichten und der monatlichen Gebührenabrechnung sollte nicht automatisch von einer fehlerhaften Gebührenabrechnung ausgegangen werden. Zunächst sollten die zum jeweiligen Auszahlungszeitraum gehörenden Transaktionsübersichten sowie eventuelle Positionen unter „Weitere Transaktionen“ geprüft werden.

 

Bei Zahlungen über luca Pay fallen transaktionsabhängige Servicegebühren an. Für eine korrekte Abstimmung der Gebühren ist es wichtig, zwischen Transaktionsübersichten, Auszahlungen und der monatlichen Gebührenabrechnung zu unterscheiden.

Gebühren in der Transaktionsübersicht

In der Transaktionsübersicht werden die bei den einzelnen Zahlungen angefallenen Gebühren ausgewiesen. Die Gebühren erscheinen dabei als Netto-Betrag.

Zusätzlich können unter „Weitere Transaktionen“ separate Buchungen, beispielsweise Korrekturen oder steuerliche Positionen, aufgeführt werden. Diese Positionen sind nicht automatisch zusätzliche Servicegebühren.

Monatliche Gebührenabrechnung

Die monatliche Abrechnung weist die für den jeweiligen Abrechnungszeitraum berechneten luca-Pay-Servicegebühren aus.

Auf der Abrechnung werden unterschieden:

  • prozentuale Gebühren
  • fixe Gebühren, sofern diese anfallen
  • Umsatzsteuer (19 %)
  • Rechnungsbetrag brutto

 

Warum können sich Tages- und Monatsabrechnungen unterscheiden?

Die Gebühren aus den einzelnen Transaktionsübersichten lassen sich nicht immer einfach addieren und direkt mit dem Rechnungsbetrag der Monatsabrechnung vergleichen.

Der Grund sind unter anderem unterschiedliche Abrechnungszeitpunkte sowie nachträgliche Buchungen oder Korrekturen. Auch steuerliche Positionen können separat in den Transaktionsübersichten erscheinen.

Insbesondere Positionen unter „Weitere Transaktionen“ können den Auszahlungsbetrag verändern, ohne selbst eine zusätzliche Servicegebühr darzustellen.

Umsatzsteuer und Vorsteuer

Auf die luca-Pay-Servicegebühren kann Umsatzsteuer anfallen. Die auf der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer kann ein umsatzsteuerpflichtiger Betrieb grundsätzlich als Vorsteuer geltend machen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Die steuerliche Behandlung sollte im Zweifel mit der eigenen Steuerberatung bzw. dem Finanzamt abgestimmt werden.

Welche Abrechnung sollte für die Buchhaltung verwendet werden?

Für die Abstimmung mit dem tatsächlichen Auszahlungsbetrag empfehlen wir, die zum jeweiligen Auszahlungszeitraum gehörende Transaktionsübersicht aus dem luca Locations Account zu verwenden.

Dazu:

luca Locations → Auszahlungen → gewünschten Leistungszeitraum auswählen → Download-Symbol

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Die dort heruntergeladene Transaktionsübersicht ist auf den jeweiligen Auszahlungszeitraum bzw. Auszahlungsbetrag abgestimmt und eignet sich daher besser für die buchhalterische Abstimmung als das bloße Addieren der automatisch per E-Mail versendeten Tagesübersichten.